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SCHWEIZER MURRHARDT |
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100 Jahre Tradition, kreative
Perfektion, seriöser Ruf, zufriedene Stammkunden. Erfahrung in der Präparation
aller Tiere und Vögel sowie von Reptilien und Fischen, ebenso bei
Spezialpräparaten für Theater und Film oder besonderen Lehrmitteln sind
unsere Stärken. Jedes Präparat wird absolut individuell nach den
Vorstellungen unserer Kunden gearbeitet, so entstehen wirklich einmalige
Exponate - wir verwenden keine Fertigformen. Wir legen auf die Einhaltung
der Gesetze und Vorschriften, eben auf den Natur- und Umweltschutz, großen
Wert und bedanken uns für Ihr Vertrauen. Tierpräparation ist eine
aufwendige Handwerkskunst . Das Ergebnis hängt von den angelieferten
Exponaten sowie den individuellen Wünschen der Auftraggeber ab. Deshalb
können unsere Preisangaben nur einen Anhalt darstellen und bedürfen der
schriftlichen oder persönlichen Vereinbarung. Besondere Stellungen sowie
spezielle Schäden verursachen Sonderkosten. Preislisten bitte per e-mail
anfordern.
Durch Auftragserteilung
gelten nachfolgende Bedingungen als durch den Kunden angenommen: Alle gesetzlichen Vorschriften
sind einzuhalten. Der Kunde hat alle notwendigen Papiere mit der Anlieferung
des Exponats im Original vorzulegen, er erhält diese bei Auftragsende zurück.
Exponate zweifelhafter Herkunft lehnen wir zur Bearbeitung ab. Haustiere
werden nur nach vorheriger genauer Vereinbarung zur Bearbeitung angenommen . Abweichende Vereinbarungen -
wie z. B. mündliche Preisabsprachen oder verkürzte Lieferzeit - bedürfen
grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung. Erst nach Bearbeitungsbeginn
ist mit Sicherheit festzustellen, ob eine weitere Präparation möglich ist.
Aus diesem Grunde müssen wir uns das Recht vorbehalten, auch nach längerer
Zeit (Gerbung) von einer Bearbeitung Abstand zu nehmen, wenn die Schäden
schon vor Anlieferung des Exponats z. B. durch falsche Lagerung oder zu
langes Gefrieren entstanden sind. Durch Schuß- oder
Sturzverletzungen verursachte Schäden werden sorgfältig ausgebessert, ebenso
Schäden durch falsche Schnittführungen (Drosselschnitte, Trägerschnitte,
etc.). Verschmutzte Trophäen werden gereinigt und einer hygienischen und
schonenden Behandlung unterzogen. Preise für
Ausbesserungsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet. Das nötige Material,
Gefieder- oder Pelzersatz ist oft nur schwer zu beschaffen. Besonders bei
Auer- und Birkwild oder unter Naturschutz stehenden Lehrmittelexponaten. Der Transport
(Anlieferung/Abholung) erfolgt in der Regel persönlich durch den Kunden.
Versand erfolgt gegen Nachnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Eine Anzahlung von 26 % der
Auftragssumme kann erhoben werden. Erfüllungsort und
Gerichtsstand : Murrhardt/Backnang Wenn möglich, bitten wir um
vorherige telefonische Benachrichtigung.
Bitte achten Sie auf Ihre
Gesundheit ! Exponate - wann immer möglich
- FRISCH anliefern, eingefrieren nur, wenn unumgänglich! Vögel sind sehr empfindlich. Toten Vogel
auskühlen lassen, Starre abwarten. Säubern, Körperöffnungen und
Schussöffnungen gut verschließen (verstopfen) . Die Extremitäten ordentlich
anlegen. Lose Federn einsammeln und aufbewahren. Gefieder ordnen - Vögel z.B.
in einen alten Damenstrumpf stecken, danach in unbedrucktes Papier
(Küchentücher /WC-Papier) mehrfach einwickeln und in einen Gefrierbeutel oder
Wertstoffsack legen. Sauber schließen, eventuell verschnüren und dabei die
Luft entweichen lassen.
Kleinsäuger können Sie ähnlich wie Vögel
behandeln. Bei Murmeltieren beachten Sie bitte, daß beim Ausnehmen oder
Öffnen des Körpers nicht zu weit geschnitten wird. Bereiten Sie eine
Kühltasche vor, die Sie auch mit auf den Berg nehmen können. Eine
Alu-Rettungsfolie isoliert sehr gut, wenn das Murmel- oder andere Tier
zusammen mit Kühlelementen verpackt wird.
Bei Perücken oder
Bischofsmützen (Abnormitäten) rufen Sie uns bitte gleich an. Fische und Reptilien nur eingefrieren, wenn nötig. Fische
nicht auswaiden oder schuppen! Fische ebenso zuerst in feuchte Tücher
einwickeln und dann gefrieren oder transportieren. Köpfe nicht zu knapp abtrennen.
(Richtwert 5cm hinter der angelegten Brustflosse, Schnittwinkel beachten.)
Das Washingtoner
Artenschutzabkommen (WA) regelt den internationalen Handel mit geschützten
Tier- und Pflanzenarten. Im Bereich der EU wird es durch die Verordnung EG
Nr. 338/97 vom 09.12.1996 geregelt , einschließlich der aktualisierten
Anhänge in "Beck-Texte: Naturschutzrecht" nachzulesen. Das Bundesnaturschutzgesetz
und das Bundesartenschutzabkommen regelt dies in der BRD. Das Gesetz über
Naturschutz und Landschaftspflege vom 12.03.1987 §20f bestimmt
Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. Darin
ist neben anderen Verboten, die das Fangen, Töten und entnehmen von
geschützten Tieren betreffen, auch ausdrücklich untersagt, Tiere und Pflanzen
der geschützten Arten...
Für WA-Arten, besonders aus
dem Ausland, sind grundsätzlich CITES-Bescheinigungen zu beantragen bzw.
vorzulegen. Erkundigen Sie sich hier beim Zollamt. Zur Bearbeitung (Restaurierung und Transport ) von Altpräparaten sind geeignete Schriftstücke vorgeschrieben, die eine Präparation vor dem Jahr 1980 bestätigen. |
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