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Grundsätzlich verweisen wir auf unser Hausrecht – wir bitten um Rücksichtnahme

den Anweisungen des Personals ist zu folgen!

 

Absolutes Rauchverbot im Museum und dem Grundstück, sowie im Eingangsbereich

 

Gepäck, Taschen, Schirme sind an der Garderobe abzugeben, keine Fahrradschuhe

 

Bitte nichts berühren, nicht rennen und springen, keine störende Unterhaltung

Lautes Abspielen von Musik oder Sprache, Telefonieren ist nicht erlaubt

 

Der Verzehr von Speisen und Getränken im Gebäude ist verboten

Hunde dürfen an der Leine mitgeführt werden

Fotografieren ohne Blitz und Stativ ist erlaubt

WC ist nicht barrierefrei und für Museumsgäste kostenfrei, Wickeltisch vorhanden.

 

Bitte nehmen Sie Rücksicht

für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.

Hausrecht und Hausordnung des Carl-Schweizer-Museums

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,

 

wir freuen uns, dass Sie den Weg ins Carl-Schweizer-Museum gefunden haben und heißen Sie herzlich willkommen. Um allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt, Ihnen Ihre eigene Sicherheit, die Bewahrung der Exponate im konservatorisch-qualitativem Zustand gewährleisten zu können, sowie Störungen, Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden, weisen wir Sie auf unsere Hausordnung hin. Diese Hausordnung wird vertragliche Grundlage des durch den Erwerb Ihrer Eintrittskarte (Ticket) geschlossenen Benutzervertrags. Diese erkennen Sie bei Betreten des Museums als verbindlich an.

 

 

Allgemeines

1. Das Museumspersonal übt im gesamten Bereich des Museums das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Das Museumspersonal ist berechtigt, bei Verstößen gegen Anweisungen oder die Hausordnung, ein Hausverbot auszusprechen und Gäste des Museums zu verweisen. Ein sofortiger Verweis vom Museumsgelände ist weiter zulässig, wenn sich die Person in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, insbesondere auch durch Verstoß gegen diese Hausordnung oder Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Museumspersonals.

Die Kündigung des Benutzervertrags und der Verweis vom Museumsgelände setzen eine mündliche Abmahnung voraus, außer es bestünde der Fall, dass der Verstoß so schwerwiegend ist, dass er einen sofortigen Verweis sachlich begründet. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Sollten Sie schuldhaft den Nutzungshinweis an der Einrichtung sowie die Anweisungen des Museumspersonals missachten, so behalten wir uns das Recht vor, Sie von der Benutzung der Einrichtungen auszuschließen, ohne dass Ihnen dadurch ein Ersatzanspruch zusteht. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine Verweisung vom Museumsgelände, sowie Anzeige wegen Hausfriedensbruch mit Einschaltung der Polizei erfolgen.

 

2. Das Betreten des Museumsgeländes und des Museumsgebäudes erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Museums besteht.

Der Außenbereich des Geländes wird im Winter bei Glätte oder Nässe nicht regelmäßig gestreut bzw. geräumt. Auf diese Gefahr wird durch das Museum durch Schilder „Rutschgefahr“ hingewiesen. Betritt der Gast gleichwohl das Außengelände oder hält er sich im Vorgarten auf, haftet das Museum nicht für die mit der Gefahrenlage verbundenen typischen Gefährdungssituationen. Gleiches gilt für die Grünflächen, Außenanlagen, z.B. durch herabgefallene Äste, oder lose Wegeplatten, etc.

 

3. Die Haftung des Museums für Sach- und Vermögensschäden ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet das Museum bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten.

 

4. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Erziehungsberechtigte oder sonstige erwachsene Aufsichtspersonen haben bei dem Besuch der Ausstellung mit minderjährigen Kindern ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und haften gegenüber dem Museum für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen. Wenn das CSM Minderjährigen trotzdem den Zutritt gestattet, wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis geschlossen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

Rennen und Toben ist im Museum nicht gestattet, ebenso das Besteigen der Dioramen, Mauern, Sockel oder Bänke und Stühle.

 

 

Leitbild und Konzeption, Personal

5. Das CSM verpflichtet sich zu politischer und religiöser Neutralität, der Persönlichkeitsschutz der Gäste, sowie die Ausbildung des Führungspersonals folgen diesem Anspruch. Hinweis: Auf der Homepage des CSM finden Sie dessen Leitbild und Konzeption.

 

6. Das CSM ist in der Gestaltung und Ausführung der Programmbausteine und Führungen auf Grundlage der Freiheit der Lehre, GG § 5, der Glaubens- und Gewissensfreiheit GG § 4, sowie insbesondere StGB §86a, von jeglicher Einflussnahme durch Dritte freigestellt. Eine Orientierung an den Bildungsplänen der Schulen in BW, der aktuellen Bildungsarbeit, gemäß Schulart/Lehrplan/ Klassenstufen bildet dabei die Grundlage für das spezifische Programm oder die Programmbausteine.

 

 

Exponate, Provenienz

7. Die Ausstellungsexponate dürfen nicht berührt werden. Insbesondere das Beklettern der Einfassungsmauern der Dioramen/Tiergruppen ist untersagt. Ebenso die Entnahme von Dekoration, Pflanzen, Sand usw. Eventuell erforderliche Reinigung, Nachbesserung oder Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

 

Die Tiere und Vögel, Dermoplastiken und Präparate sind zum Teil über 100 Jahre alt. Die Lebewesen wurden meist nicht zu musealen Zwecken der Ausstellung getötet, erlegt oder gefangen. Die Herkunft, Provenienz ist nachvollziehbar, aus Zoologischen Gärten, Wildparken, von Falknern oder Umweltopfer (Totfunde). Nur wenige Exponate aus der Zeit vor 1950 sind Jagdtrophäen. Der Schutz lebender Tiere und Vögel ist für uns wesentlich, die Vermittlung der dazu notwendigen Kenntnisse unsere Aufgabe. Die gesetzlichen Auflagen für den Artenschutz sind für uns die Handlungsbasis.

 

Historische Exponate, archäologische Funde stammen aus offiziellen Grabungen und werden wissenschaftlich bearbeitet. Zumeist stammen die Funde aus Zeiten vor dem Erlass des Denkmalschutzgesetzes, sind aber erfasst und Teil des „Schatzregals“. Das CSM verfügt weder in der Sammlung/Magazin noch in der Ausstellung über Exponate aus kolonialem oder missionarischem, Kontext – unrechtmäßiger Entzug von Kulturgut. Ebenso besitzen wir keine Exponate aus vormals jüdischem Eigentum und auch kein NS-Raubgut.

 

Waffen, historische Waffen und Waffenteile dienen zur Dokumentation, der Vermittlung und Darstellung der Zeitgeschichte. Damit wird weder Krieg noch Gewalt verherrlicht. Die Waffen sind entsprechend unbrauchbar gemacht oder gesichert, entsprechen somit dem gültigen Waffenrecht oder Kriegswaffengesetz. Exponate aus der NS-Zeit dienen ebenso ausschließlich zur Vermittlung, Bildung und Mahnung gemäß §86a StGB.

Menschliche Überreste. In den kulturhistorischen Sammlungen des CSM befinden sich unter anderem auch menschliche Überreste. Es kann sich dabei um Skelettteile handeln, etwa archäologische Funde aus Gräbern oder ethnologische Objekte wie Knochenflöten, oder um menschliche Haare oder Haut, die ebenfalls in manchen Kulturen in Objekte eingearbeitet wurden.

Vor diesem Hintergrund hat das CSM eine Grundhaltung zum Umgang mit menschlichen Überresten in seinen Sammlungen entwickelt, die sich an den Vorgaben des Deutschen Museumsbundes orientiert. Sie enthält Leitlinien für die Verwahrung menschlicher Überreste, für den wissenschaftlichen Umgang damit und für deren Einbeziehung in eine Sammlungspräsentation. Ziel ist es, die Herkunft aller menschlichen Überreste in den Sammlungen sukzessive aufzuklären, um dann verantwortungsvoll über den weiteren Umgang damit entscheiden zu können. Dabei wird jeweils versucht werden, eine Lösung zu finden, die dem Einzelfall gerecht wird. Eine Rückführung, evtl. Nachbestattung ist nur anzustreben, wenn kein weiterer Bedarf zur wissenschaftlichen Untersuchung besteht.

Besucherverhalten

 

8. Das Wohlbefinden und der Schutz unserer Gäste steht im CSM an vorderster Stelle. Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber schutzbedürftigen Personen sind uns ein wichtiges Anliegen. Leider sind nicht alle Räume und Ebenen im CSM aus bautechnischen Gründen barrierefrei. Der Jugendschutz und Schutz der Persönlichkeit ist für uns verpflichtend. Unser Führungspersonal hat deshalb zum Nachweis auch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und unterliegt einer internen Überprüfung und Qualitätskontrolle. Gästeführungen werden nur von ausgebildeten und geeigneten Personen durchgeführt. Die Inklusion und Integration von Menschen in unsere Gesellschaft, Natur- und Zeiträume, Kultur- und Lebensräume, das Vermitteln von Werten sind unser Anliegen und Auftrag. Die technischen Gegebenheiten im CSM werden sukzessiv im Rahmen der Möglichkeiten angepasst und modernisiert.

 

9. Das Rauchen im Museumsgebäude ist nicht gestattet. Jegliches Mitführen oder der Konsum von Rauschmitteln, Alkohol auch Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Gelände des Museums ist absolut verboten. Ebenso das Mitführen jeglicher Flüssigkeiten/Getränke. Der Besitz sowie das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen, wie Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen usw. oder das Mitführen von illegalen Substanzen ist auf dem kompletten Museumsgelände, inklusive des Außenbereichs verboten.

 

10. Störendes, lautes Telefonieren oder Abspielen von Geräten ist nicht gestattet. Störender Streit der sich aus Gesprächen Dritter oder innerhalb einer Besuchergruppe entwickelt, oder eine politische Kundgebung führt zur sofortigen Beendigung des Besuchs und einem Hausverbot für alle Beteiligte.

 

11. Beschädigungen von elektronischen Medien, Präsentationen und Leihgeräten sowie 3-D-Brillen werden in Rechnung gestellt. Jegliche Art von Diebstahl, wie z.B. von Museumseigentum, Ausstellungsgegenständen oder ähnliches, wird umgehend zur Anzeige gebracht.

 

12. Eintrittspreise und Öffnungszeiten sind am Eingang verbindlich aufgezeigt. Von diesen kann nach Voranmeldung und Rücksprache abgewichen werden und Ausnahmen vereinbart werden. Grundsätzlich betrachten wir die Öffnungszeiten als einen Rahmen, bei starker Überziehung (mehr als 15 min) ist den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass, kann das Museum teilweise oder auch ganz geschlossen werden. In besonderen Fällen, wie Krankheit des Museumspersonals, technischen Problemen usw. kann das CSM auch ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden. Ein Aushang am Eingang ist zu beachten.

 

13. Bezahlung. Die Bezahlung von Eintritten und Führungen wird in der Regel in bar, gegen eine Quittung/Rechnung bzw. Eintrittskarte vorgenommen. Elektronische Zahlungsmittel, Karten, Mobiltelefone akzeptieren wir in der Regel nicht. Technische Änderungen werden derzeit erprobt und wir bitten um Nachfrage. Bankautomaten befinden sich in der Nähe.

 

14. Im Falle von falschen Angaben über persönliche Verhältnisse (insbesondere des Alters von Kindern), die für die Bestimmung des zu entrichtenden Eintrittspreises oder die Gewährung ausgeschriebener Ermäßigungen maßgeblich sind, behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen und/oder die Nachzahlung des korrekten Eintrittsentgelts zu fordern. Die Eintrittskarten sind nicht an Dritte übertragbar, eine Weiterveräußerung ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Recht auf kostenlosen Ersatz.

 

 

Fotografieren

15. Das Fotografieren im Museum ist grundsätzlich nur zu privaten Zwecken und ohne Verwendung von Blitzgeräten gestattet. Das Museum behält sich vor, für einzelne Objekte oder Ausstellungsabschnitte Fotografierverbote auszusprechen.

Filmen und Fotografieren von anderen Gästen ist untersagt, beachten Sie die Persönlichkeitsrechte Dritter. Filmen von ganzen Vorträgen und Führungen ist verboten, ebenso Tonaufnahmen und das Abfilmen von Videopräsentationen. Dies gilt auch für die Vervielfältigung von Abbildungen und Texten aus Beschilderung, Prospekten, Flyern und elektronischen Medien. Beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage unter Impressum und Links.

 

Werbung auf dem kompletten Museumsgelände inklusive der Parkplätze, wie auch das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung gestattet, welche mitgeführt und auf Verlangen des Museumspersonals vorzuzeigen ist. Dies gilt insbesondere auch bei Meinungsbefragungen und Kundgebungen politischer und sonstiger Art. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen respektive den Zugang zum Museumsgelände zu verwehren.

 

 

Zutritt

16. Das Betreten des Museums in anstößiger oder unpassender Kleidung ist nicht gestattet. Koffer dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Taschen, Rucksäcke, die größer als übliche Umhänge- oder Handtaschen sind, müssen in den Schließfächern eingeschlossen werden. Dies gilt auch für Wanderstöcke und Schirme. Vor Verlassen des Museums sind benutzte Schließfächer zu leeren. Die Schlüssel für die Schließfächer dürfen nicht mitgenommen werden. Dem Museum steht das Recht zu, verschlossene Schließfächer nach Ablauf der Öffnungszeit zeitnah zu öffnen, zu leeren und den Inhalt als Fundsache zu behandeln sowie Lebensmittel zu entsorgen. Das Museum übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in den abgeschlossenen Schließfächern deponierten Gegenstände. Für den Verlust von Geld und Wertsachen haftet das Museum ebenfalls nicht. Nasse Jacken und Schirme sind an der Garderobe abzugeben. Fundsachen, die Sie im Museum finden, verlorene Gegenstände anderer Besucher, sind an der Kasse abzugeben.

 

17. Aus Sicherheitsgründen ist gutes Schuhwerk zu tragen. Stark verschmutztes Schuhwerk ist vor Betreten des Museums zu reinigen. Fahrradschuhe sind verboten. Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u.ä. im Haus ist nicht erlaubt. Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen dürfen auf eigene Gefahr benutzt werden.

 

18. Berauschten oder alkoholisierten Personen ist der Aufenthalt untersagt. Für Schäden, die berauschte oder alkoholisierte Personen anrichten oder erleiden, haben diese allein einzustehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges, bei Lebens-, Gesundheits- oder Körperschäden auch fahrlässiges Handeln des Museums vorliegt.

 

19. Das Mitführen von Hunden an der Leine ist mit Einschränkung gestattet, sofern der Hund kein aggressives Verhalten zeigt oder durch anhaltendes Kläffen die Besucher stört. Erlaubt sind Führhunde, die eine auf sie angewiesene Person begleiten.

 

20. Die Toilettenräume sind im allgemeinen Interesse ordentlich zu benutzen, sauber zu halten und nicht fahrlässig zu verschmutzen. Reinigung kann in Rechnung gestellt werden.

 

21. Ein Wickeltisch befindet sich in den Toilettenräumen.

 

 

Sicherheit

22. Feuerwehr- und Rettungswege sind frei zu halten. Erfordern Situationen den Einsatz von Feuerwehr oder Rettungspersonal, ist das Fotografieren des Einsatzes nicht gestattet. Das Museum ist bei einem Verstoß berechtigt, das zum Fotografieren benutzte Gerät einzuziehen und erst nach Löschung der Fotografien wieder herauszugeben.

 

23. Ausgewiesene Rundwege sind als Empfehlung zu berücksichtigen. Fluchtwege, Notausgänge sind gekennzeichnet und dürfen nur im Notfall benützt werden. Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.

 

24. Im Treppenhaus sind die Handläufe zu benutzen. Rennen auf den Treppen ist untersagt, ebenso die Nutzung von nicht geeigneten Schuhen (Radschuhe, Sandaletten etc.)

 

25. Kinder unter sechs Jahren sind von den Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen besonders im Auge und unter Aufsicht zu behalten.

 

26. Aus Sicherheits- und witterungsbedingten Gründen können einige Museumsbereiche vorübergehend gesperrt werden.

 

27. Feuerlöscher sind nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen! Ein Verbandskasten mit Erste-Hilfe-Material befindet sich an der Garderobe. Im Notfall, bei Verletzten oder sonstigen medizinischen Notfällen steht das Telefon an der Kasse zur Verfügung und ist das Museumspersonal sofort zu informieren.

 

28. Das CSM kann kurzfristig ein eigenes Hygienekonzept auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen als Anlage zu dieser Hausordnung erlassen. Augenscheinlich deutlich erkälteten oder erkrankten Personen kann, sofern eine Ansteckungsgefahr/Infektion Dritter unmittelbar erkennbar ist, der Besuch präventiv untersagt werden. Unsere vertraglichen Verpflichtungen umfassen keine Bereitstellung von Sanitätern, ärztlichem Hilfspersonal oder entsprechenden Einrichtungen bei Selbstverschulden und außerhalb der rechtlichen Verpflichtungen. Bei Krankheitsfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Notfallsituationen steht Ihnen jedoch unser Museumspersonal zur Hilfe und Unterstützung und das Telefon am Kassentresen selbstverständlich zur Verfügung.

 

29. Konservierung, Belüftung. Gesundheitsschutz. Von den Exponaten, Präparaten, sowie den Pflanzen und Deko-Hölzern geht für die Besucher keine Gefahr aus. Auf chemische Konservierungsstoffe, Insektizide, Holzschutzmittel usw. verzichten wir, es kommt zu keinen Ausdünstungen oder Verunreinigungen der Raumluft. Die wahrnehmbaren Gerüche stammen von den ätherischen Ölen der echten Deko-Pflanzen. Allergische Reaktionen als Ausnahmen aufgrund von Hausstaub oder Heuschnupfen lassen sich jedoch nicht verhindern. Das CSM wird ausreichend belüftet, bei starker Besucherfrequenz kann es zeitweise zu einer höheren Belastung und höherem Verbrauch der Raumluft kommen. Die relativ niedrigen Raumtemperaturen sind aus konservatorischer Sicht nötig.

 

 

Verzehr

29. Essen und Trinken ist nur im Ausnahmefall und nach Voranmeldung bei Veranstaltungen im dafür ausgewiesenen Raum gestattet. Bei Verunreinigungen z.B. durch Kaugummi oder durch ausgelaufene Getränke etc. wird die Reinigung in Rechnung gestellt.

 

 

Datenschutz

30. Das Museum legt Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten von Besuchern verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neu (BDSG neu), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Das Museum weist Besucher darauf hin, dass Bereiche des Museums videoüberwacht werden können. Das Museum behält sich vor, bei Auslösung von Alarm an Ausstellungsstücken oder bei sonst begründeten Verdachtsfällen Taschenkontrollen durchzuführen. Weitere Informationen dazu auf der CSM-Homepage Datenschutz und Widerruf, Impressum und Links

 

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das Carl-Schweizer-Museum, Seegasse 36, 71540 Murrhardt, vertreten durch den Museumsleiter.

 

 

Schlussbestimmungen

31. Über Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen dieser Hausordnung entscheidet einzig die Geschäftsleitung des Carl-Schweizer-Museums in Murrhardt.

Sollte eine der Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, wird gleichsam nicht die gesamte Hausordnung ungültig.

Diese Hausordnung ist Teil des Internetauftrittes des CSM.

Diese Hausordnung ist gültig für alle Personen, die das Museumsgelände betreten. Sie tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

 

 

Murrhardt, den 31.12.2024

 

Christian Schweizer, Museumsleiter

Kontakt:

CARL-SCHWEIZER-MUSEUM
Seegasse 36
71540 Murrhardt
Telefon: 071925402 071925402
Fax: 07192936188
E-Mail-Adresse:

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