Grundsätzlich verweisen wir auf unser Hausrecht – wir bitten um Rücksichtnahme
den Anweisungen des Personals ist zu folgen!
Absolutes Rauchverbot im Museum und dem Grundstück, sowie im Eingangsbereich
Gepäck, Taschen, Schirme sind an der Garderobe abzugeben, keine Fahrradschuhe
Bitte nichts berühren, nicht rennen und springen, keine störende Unterhaltung
Lautes Abspielen von Musik oder Sprache, Telefonieren ist nicht erlaubt
Der Verzehr von Speisen und Getränken im Gebäude ist verboten
Hunde dürfen an der Leine mitgeführt werden
Fotografieren ohne Blitz und Stativ ist erlaubt
WC ist nicht barrierefrei und für Museumsgäste kostenfrei, Wickeltisch vorhanden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht
für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
wir freuen uns, dass Sie den Weg ins Carl-Schweizer-Museum gefunden haben und heißen Sie herzlich willkommen. Um allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt, Ihre eigene Sicherheit sowie die Bewahrung der Exponate im konservatorisch-qualitativem Zustand gewährleisten zu können, sowie um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden, weisen wir Sie auf unsere Hausordnung hin. Diese Hausordnung wird vertragliche Grundlage des durch den Erwerb Ihrer Eintrittskarte (Ticket) geschlossenen Benutzervertrags. Diese erkennen Sie bei Betreten des Museums als verbindlich an.
Allgemeines
1. Das Museumspersonal übt im gesamten Bereich des Museums das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Das Museumspersonal ist berechtigt, bei Verstößen gegen
Anweisungen oder die Hausordnung, ein Hausverbot auszusprechen und Gäste des Museums zu verweisen. Ein sofortiger Verweis vom Museumsgelände ist weiter zulässig, wenn sich die Person in einem
solchen Maß, insbesondere auch durch Verstoß gegen diese Hausordnung oder Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Museumspersonals, vertragswidrig verhält. Die Kündigung und der Verweis setzen eine
mündliche Abmahnung voraus, außer es bestünde der Fall, dass der Verstoß so schwerwiegend ist, dass er einen sofortigen Verweis sachlich begründet. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu
leisten. Sollten Sie schuldhaft den Nutzungshinweis an der Einrichtung sowie die Anweisungen des Museumspersonals missachten, so behalten wir uns das Recht vor, Sie von der Benutzung der
Einrichtungen auszuschließen, ohne dass Ihnen dadurch ein Ersatzanspruch zusteht. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine Verweisung vom Museumsgelände, sowie
Anzeige wegen Hausfriedensbruch mit Einschaltung der Polizei erfolgen.
2. Das Betreten des Museumsgeländes und des Museumsgebäudes erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Museums besteht. Der Außenbereich des Geländes wird
im Winter bei Glätte oder Nässe nicht regelmäßig gestreut bzw. geräumt. Auf diese Gefahr wird durch das Museum durch Schilder „Rutschgefahr“ hingewiesen. Betritt der Gast das Außengelände gleichwohl,
haftet das Museum nicht für die mit der Gefahrenlage verbundenen typischen Gefahren. Gleiches gilt für die Grünflächen, Außenanlagen, z.B. durch herabgefallene Äste, oder lose Wegeplatten, etc.
3. Die Haftung des Museums für Sach- und Vermögensschäden ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet das
Museum bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten.
4. Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Erziehungsberechtigte oder sonstige erwachsene
Aufsichtspersonen haben bei dem Besuch der Ausstellung mit minderjährigen Kindern, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und haften dem Museum für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser
Verpflichtung entstehen. Wenn das CSM, Minderjährigen trotzdem den Zutritt gestattet, wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis geschlossen. Auf die gesetzliche Haftung
gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
Rennen und Toben ist im Museum nicht gestattet.
5. Die Ausstellungsexponate dürfen nicht berührt werden. Insbesondere das Beklettern der Einfassungsmauern der Dioramen/Tiergruppen ist untersagt.
6. Das Rauchen im Museumsgebäude, ist nicht gestattet. Jeglicher Konsum von Rauschmitteln, Alkohol auch Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Gelände des Museums ist absolut verboten. Ebenso das Mitführen jeglicher Flüssigkeiten.
Der Besitz sowie das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen wie Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen usw. oder das Mitführen von illegalen Substanzen ist auf dem kompletten Museumsgelände inklusive des Außenbereichs verboten.
7. Störendes, lautes telefonieren oder abspielen von Geräten, ist nicht gestattet. Störender Streit der sich aus Gesprächen Dritter oder innerhalb einer Besuchergruppe entwickelt, oder politische Kundgebung, führt zur sofortigen Beendigung des Besuchs und einem Hausverbot für alle Beteiligte.
8. Beschädigungen von elektronischen Medien, Präsentationen und Leihgeräte, sowie 3-D Brillen, werden in Rechnung gestellt. Jegliche Art von Diebstahl, wie z.B. von Museumseigentum, Ausstellungsgegenständen oder ähnliches wird umgehend zur Anzeige gebracht.
9. Eintrittspreise und Öffnungszeiten sind am Eingang verbindlich aufgezeigt. Von diesen kann nach Voranmeldung und Rücksprache abgewichen werden und Ausnahmen vereinbart werden. Grundsätzlich betrachten wir die Öffnungszeiten als einen Rahmen, bei starker Überziehung (mehr als 15 min) ist den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum teilweise oder auch ganz geschlossen werden.
Im Falle von falschen Angaben über persönliche Verhältnisse (insbesondere des Alters von Kindern), die für die Bestimmung des zu entrichtenden Eintrittspreises oder die Gewährung ausgeschriebener Ermäßigungen maßgeblich sind, behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen und/oder die Nachzahlung des korrekten Eintrittsentgelts zu fordern. Die Eintrittskarten sind nicht an Dritte übertragbar, eine Weiterveräußerung ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Recht auf kostenlosen Ersatz.
Fotografieren
10. Das Fotografieren im Museum ist grundsätzlich nur zu privaten Zwecken und ohne Verwendung von Blitzgeräten gestattet. Das Museum behält sich vor, für einzelne Objekte oder Ausstellungsabschnitte
Fotografierverbote auszusprechen. Dies gilt auch für die Vervielfältigung von Abbildungen und Texten aus Beschilderung, Prospekten, Flyern und elektronischen Medien.
Werbung auf dem kompletten Museumsgelände inklusive der Parkplätze, wie auch das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung gestattet, welche mitgeführt und auf Verlangen des Museumspersonals vorzuzeigen ist. Dies gilt insbesondere auch bei Meinungsbefragungen und Kundgebungen politischer und sonstiger Art. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, den/die verantwortliche/n Person/en ohne Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgeldes vom Gelände zu verweisen respektive den Zugang zum Museumsgelände zu verwehren.
Zutritt
11. Das Betreten des Museums in anstößiger oder unpassender Kleidung ist nicht gestattet. Koffer dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Taschen, Rucksäcke, die größer als übliche Umhänge-
oder Handtaschen sind, müssen in den Schließfächern eingeschlossen werden. Dies gilt auch für Wanderstöcke, Schirme. Vor Verlassen des Museums sind benutzte Schließfächer zu leeren. Die Schlüssel für
die Schließfächer dürfen nicht mitgenommen werden. Dem Museum steht das Recht zu verschlossene Schließfächer nach Ablauf der Öffnungszeit, zeitnah zu öffnen, zu leeren und den Inhalt als Fundsache zu
behandeln. Lebensmittel zu entsorgen. Das Museum übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in den abgeschlossenen Schließfächern deponierten Gegenstände. Für den Verlust von Geld und
Wertsachen haftet das Museum ebenfalls nicht. Nasse Jacken und Schirme sind an der Garderobe abzugeben. Fundsachen die Sie im Museum finden, verlorene Gegenstände anderer Besucher, sind an der Kasse
abzugeben.
12. Aus Sicherheitsgründen ist gutes Schuhwerk zu tragen. Stark verschmutztes Schuhwerk ist vor Betreten des Museums zu reinigen. Fahrradschuhe sind verboten. Die Benutzung von Skateboards,
Inline-Skates, City-Rollern u.ä. ist nicht erlaubt. Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren und Gehilfen dürfen auf eigene Gefahr benutzt werden.
13. Berauschten oder alkoholisierten Personen ist der Aufenthalt untersagt. Für Schäden, die berauschte oder alkoholisierte Personen anrichten oder erleiden, haben diese allein einzustehen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges, bei Lebens-, Gesundheits- oder Körperschäden auch fahrlässiges Handeln des Museums vorliegt.
14. Das Mitführen von Hunden an der Leine ist mit Einschränkung gestattet, sofern dar Hund kein aggressives Verhalten zeigt oder durch anhaltendes Kläffen die Besucher stört. Erlaubt sind Führhunde,
die eine auf sie angewiesene Person begleiten.
15. Die Toilettenräume sind im allgemeinen Interesse ordentlich zu benutzen, sauber zu halten und nicht fahrlässig zu verschmutzen. Reinigung kann in Rechnung gestellt werden.
16. Ein Wickeltisch befindet sich in den Toilettenräumen.
Sicherheit
17. Feuerwehr- und Rettungswege sind frei zu halten. Erfordern Situationen den Einsatz von Feuerwehr oder Rettungspersonal, ist das Fotografieren des Einsatzes nicht gestattet. Das Museum ist bei
einem Verstoß berechtigt, das zum Fotografieren benutzte Gerät einzuziehen und erst nach Löschung der Fotografien wieder herauszugeben.
18. Ausgewiesene Rundwege sind als Empfehlung zu berücksichtigen. Notausgänge dürfen nur im Notfall benützt werden.
19. Im Treppenhaus sind die Handläufe zu benutzen.
20. Kinder unter sechs Jahren sind von den Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen besonders im Auge zu behalten.
21. Aus Sicherheits- und witterungsbedingten Gründen können einige Museumsbereiche vorübergehend gesperrt werden.
22. Feuerlöscher sind nur durch eingewiesenes Personal zu bedienen! Erste Hilfe Material, Verbandskasten, befindet sich an der Garderobe. Im Notfall, bei Verletzten oder sonstigen medizinischen Notfällen steht das Telefon an der Kasse zur Verfügung und ist das Museumspersonal sofort zu informieren.
23. Augenscheinlich deutlich erkälteten oder erkrankten Personen, kann – sofern eine Ansteckungsgefahr/Infektion Dritter unmittelbar erkennbar ist, der Besuch präventiv untersagt werden. Unsere vertraglichen Verpflichtungen umfassen keine Bereitstellung von Sanitätern, ärztlichem Hilfspersonal oder entsprechenden Einrichtungen bei Selbstverschulden und außerhalb der rechtlichen Verpflichtungen. Bei Krankheitsfällen, Unglücksfällen oder sonstigen Notfallsituationen steht Ihnen jedoch unser Museumspersonal gerne zur Verfügung.
Verzehr
24. Essen und Trinken ist nur im Ausnahmefall und nach Voranmeldung bei Veranstaltungen im dafür ausgewiesenen Raum gestattet. Bei Verunreinigungen z.B. durch Kaugummi oder durch ausgelaufene
Getränke etc. wird die Reinigung in Rechnung gestellt.
Datenschutz
25. Das Museum legt Wert auf den Schutz personenbezogener Daten sowie die Wahrung der Privatsphäre. Soweit Daten von Besuchern verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neu (BDSG neu), des Telemediengesetzes (TMG) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen. Das Museum weist Besucher darauf hin, dass
Bereiche des Museums videoüberwacht werden können. Das Museum behält sich vor, bei Auslösung von Alarm an Ausstellungsstücken oder bei sonst begründeten Verdachtsfällen Taschenkontrollen
durchzuführen.
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist
das Carl-Schweizer-Museum, Seegasse 36 71540 Murrhardt, vertreten durch den Museumsleiter.
Schlussbestimmungen
26. Über Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen dieser Hausordnung entscheidet einzig die Geschäftsleitung des Carl-Schweizer-Museums in Murrhardt.
Diese Hausordnung ist gültig für alle Personen, die das Museumsgelände betreten. Sie tritt zum 01.04.2024 in Kraft.
Murrhardt, den 28.03.2024
Christian Schweizer, Museumsleiter